Hauskatzen= Katzen, die einer Menschenfamilie zugehören!

Katzen, die regelmäßig Zugang ins Freie haben, müssenvon einer Tierärztin/einem Tierarzt kastriert werden.

Ausgenommen von der Kastrationspflicht sind Tiere, die zur kontrollierten Zucht verwendet werden. Zuchtkatzen sind zum Zwecke deren Identifizierung in der Heimtierdatenbank zu registrieren.

 

https://www.oesterreich.gv.at/themen/reisen_und_freizeit/haustiere/Seite.742010.html

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

 

 

Streunerkatzen = Straßenkatzen

Diese sind verwilderte oder verlassene Hauskatzen die ganzjährig im Freien leben. Sie überleben allein oder mit Hilfe von Menschen, die sie füttern. Sie werden nicht als Haustiere gehalten und können frei durch die Straßen streifen. Durch die weitestgehend unkontrollierte Vermehrung wächst die Population der Streunerkatzen

Um die unkontrollierte Vermehrung herrenloser Katzen in den Griff zu bekommen, organisiert das Land Burgenland seit dem Jahr 2013 in Zusammenarbeit mit der Burgenländischen Tierärztekammer und interessierten Gemeinden eine Kastrationsaktion für herrenlose Katzen (Streunerkatzen). Die Finanzierung erfolgt über eine Drittellösung: ein Drittel der Kosten übernimmt das Land Burgenland, ein Drittel trägt die Tierärzteschaft über einen reduzierten Kastrationstarif und ein Drittel der Kosten trägt die teilnehmende Gemeinde.

Kastrationsgutscheine erhalten Sie in Ihrem zuständigen Gemeindeamt.

Die Katze/der Kater muss eingefangen, kastriert und danach wieder freigelassen werden.

Jeder Hund der älter als 6 Wochen ist muss angemeldet, und bei Tod, Verzug oder Weitergabe wieder abgemeldet werden.

Hunde und Zuchtkatzen unterliegen in Österreich einer gesetzlichen Chip- u. Registrierpflicht!

Bei der Anmeldung ist ein Sachkundenachweis(seit 07/2026) für Hundehalter/innen zu erbringen!

 

LINKS zu offiziellen Stellen

https://tierwissen.at

https://www.burgenland.at/news-detail/news/landessicherheitsgesetz-mit-neuregelung-fuer-haltung-von-hunden-und-katzen/


Hundebesitzer in Kittsee

müssen sich an die bestehenden Regeln und Pflichten halten. Der Hund hat die Steuermarke der Gemeinde am Halsband oder Brustgeschirr zu tragen!

Die Regeln gelten für das gesamente Gemeindegebiet! Besonders an öffentlichen Plätzen wie Parks und Spielplätze, Felder und Wiesen!!!
Felder und Obstgärten sind PRIVATBESITZ der Bauern!!! 
Wildtiere haben dort Sonderrechte und werden durch Jagdgesellschaften gehegt und bejagt!

Die Haltung von mehr als 4 Hunden wird als Zucht angesehen und ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung meldepflichtig!
Freilaufen ist ausschließlich in der Hundezone (Industriestraße) erlaubt.

 

Abgaben  (siehe Hundeabgabenverordnung!):

Die Hundesteuer wird 1x jährlich per 15.2. von der Gemeinde vorgeschrieben.
Sollte Ihr Hund NACH dem Stichtag des Jahres angemeldet werden, wird der Betrag mittels Zahlschein im Nachhinein eingehoben.

FORMULARE UND INFORMATIONEN

ANMELDUNG

HUNDEHALTUNG IN KITTSEE

HUNDEABGABENVERORDNUNG(20.03.2024)

CHIP- UND REGISTRIERPFLICHT

ABMELDUNG - bitte das Gemeindeamt einfach schriftlich informieren (Post, E-Mail)

 

 

 

Sachkundennachweis für Hundehalter – kostenloses Kursangebot

Seit Juli 2026 ist in Österreich vor Beginn einer Hundehaltung ein Sachkundennachweis für Hundehalter erforderlich.

Der Sachkundennachweis besteht aus:

  • einem theoretischen Teil im Ausmaß von 4 Stunden, der vor der Übernahme eines Hundes zu absolvieren ist, sowie
  • einem praktischen Teil im Ausmaß von 2 Stunden, der innerhalb des ersten Jahres mit dem eigenen Hund nachzuweisen ist. 

Der entsprechende Nachweis ist künftig auch bei der Meldung eines Hundes bei derGemeinde vorzulegen. Die Regelung betrifft daher auch Personen, die ihren Hund bisher noch nicht bei der Gemeinde gemeldet haben.

Kostenloses Kursangebot des Landes Burgenland

Um die Gemeinden und Bürger bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen zu unterstützen, bietet das Land Burgenland in den Jahren 2026 und 2027 kostenlose Kurse in den Gemeinden bzw. gegebenenfalls gemeindeübergreifend an.

Die Kurse werden von Tierärztin Drin Gabriele Velich, ehemalige Tierschutzombudsfrau und Verhaltenstherapeutin für Hunde, durchgeführt.

Die Marktgemeinde Kittsee möchte dieses kostenlose Angebot gerne für ihre Bürger ermöglichen und erhebt daher den Bedarf an einem solchen Kurs.

Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an einem kostenlosen Sachkundennachweis-Kurs haben, ersuchen wir um Anmeldung bis spätestens 
14. Oktober 2026 bei der Marktgemeinde Kittsee.

Diese kann persönlich oder per E-Mail unter post@kittsee.bgld.gv.at erfolgen.

Die konkrete Terminplanung und der Veranstaltungsort werden anschließend entsprechen dem gemeldeten Bedarf organisiert.

WeitereInformationen zum Sachkundennachweis finden sie unter https://tierwissen.at

Wir freuen uns, unseren Bürger dieses kostenlose Service anbieten zu können.

 

 

Informationen:

https://tierwissen.at/

https://abt-iii-9.extern.services.sozialministerium.gv.at/sachkundenachweis-fuer-hunde/

https://www.sozialministerium.gv.at/Services/Aktuelles/archiv-2026/sachkundenachweis-tierhalterinnen.html

https://www.burgenland.at/themen/gesundheit/veterinaerdirektion-und-tierschutz/verpflichtender-sachkundekurs-fuer-tierhalterinnen/

https://apps.bgld.gv.at/web/formulare.nsf/verfahren.xsp?verfahren=AHAM-DVX6VX

 

Hundezone

Die Hundezone in der Industriestraße bei der Takacs-Lacke ist nun offiziell eröffnet.

Bitte halten Sie sich an die Regelungen (siehe Hinweistafeln!).
Eltern/Besitzer haften für Ihre Kinder sowie Hunde!

 

Verhalten in der Hundezone

Auslaufzone

Beaufsichtigung