HUNDE


Jeder Hund der älter als 6 Wochen ist muss angemeldet, und bei Tod, Verzug oder Weitergabe wieder abgemeldet werden.

Hunde und Zuchtkatzen unterliegen in Österreich einer gesetzlichen Chip- u. Registrierpflicht!

Hundebesitzer müssen sich an die bestehenden Regeln und Pflichten halten. Der Hund hat die Steuermarke der Gemeinde am Halsband oder Brustgeschirr zu tragen!
Die Regeln gelten für das gesamente Gemeindegebiet! (Auch Felder und Wiesen!!!)
Die Haltung von mehr als 4 Hunden wird als Zucht angesehen und ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung meldepflichtig!

Abgaben  (siehe Hundeabgabenverordnung!):
Die Hundesteuer wird 1x jährlich per 15.2. von der Gemeinde vorgeschrieben.
Sollte Ihr Hund NACH dem Stichtag angemeldet werden, wird der Betrag mittels Zahlschein im Nachhinein eingehoben.

HUNDEHALTUNG IN KITTSEE

HUNDEABGABENVERORDNUNG(20.03.2024)

ANMELDUNG

CHIP- UND REGISTRIERPFLICHT

ABMELDUNG - bitte das Gemeindeamt einfach schriftlich informieren (Post, E-Mail)

 

Informationen vom Amt der Burgenländischen Landesregierung:

https://www.burgenland.at/news-detail/news/landessicherheitsgesetz-mit-neuregelung-fuer-haltung-von-hunden-und-katzen/

 

 


Hundezone

Die Hundezone in der Industriestraße bei der Takacs-Lacke ist nun offiziell eröffnet.

Bitte halten Sie sich an die Regelungen (siehe Hinweistafeln!).
Eltern/Besitzer haften für Ihre Kinder sowie Hunde!

 

Verhalten in der Hundezone

Auslaufzone

Beaufsichtigung

 

Katzen


Hauskatzen= Katzen, die einer Menschenfamilie zugehören!

Katzen, die regelmäßig Zugang ins Freie haben, müssenvon einer Tierärztin/einem Tierarzt kastriert werden.

Ausgenommen von der Kastrationspflicht sind Tiere, die zur kontrollierten Zucht verwendet werden. Zuchtkatzen sind zum Zwecke deren Identifizierung in der Heimtierdatenbank zu registrieren.

 

https://www.oesterreich.gv.at/themen/reisen_und_freizeit/haustiere/Seite.742010.html

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

 

 

Streunerkatzen = Straßenkatzen

Diese sind verwilderte oder verlassene Hauskatzen die ganzjährig im Freien leben. Sie überleben allein oder mit Hilfe von Menschen, die sie füttern. Sie werden nicht als Haustiere gehalten und können frei durch die Straßen streifen. Durch die weitestgehend unkontrollierte Vermehrung wächst die Population der Streunerkatzen

Um die unkontrollierte Vermehrung herrenloser Katzen in den Griff zu bekommen, organisiert das Land Burgenland seit dem Jahr 2013 in Zusammenarbeit mit der Burgenländischen Tierärztekammer und interessierten Gemeinden eine Kastrationsaktion für herrenlose Katzen (Streunerkatzen). Die Finanzierung erfolgt über eine Drittellösung: ein Drittel der Kosten übernimmt das Land Burgenland, ein Drittel trägt die Tierärzteschaft über einen reduzierten Kastrationstarif und ein Drittel der Kosten trägt die teilnehmende Gemeinde.

Kastrationsgutscheine erhalten Sie in Ihrem zuständigen Gemeindeamt.

Die Katze/der Kater muss eingefangen, kastriert und danach wieder freigelassen werden.