Wir möchten darauf hinweisen, dass sämtliche Veranstaltungen gem. Bgld. Veranstaltungsgesetz fristgerecht (3 Wochen VOR der Veranstaltung) im Gemeindeamt mittels dafür vorgesehenen Formular (ausgefüllt im ORIGINAL!) angemeldet werden müssen.
Gebühren:
Die Verwaltungskosten dafür betragen € 22,00.
Bundesgebühren für unentgeltlichen Eintritt (Gratiseintritt) betragen € 14,30.
Bundesgebühren für entgeltlichen Eintritt bzw. freie Spende beträgt € 47,30.
Alle Kosten sind bei Anmeldung in BAR zu hinterlegen.
Sollten Straßensperren nötig sein, müssen auch diese angemeldet und mittels Skizze des betreffenden Straßenteils mit eingereicht werden.
Die Unterlagen werden vom Gemeindeamt direkt an die Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet, welche auch die örtliche Polizei informiert, um eventuellen Anzeigen vorbeugen zu können.
Für Umzüge (Hochzeit, Musik, Kirche,...) bitte dieses Formular verwenden.