Sie verziehen auf eine andere Wohnadresse?
Egal ob in der gleichen Gemeinde oder einen anderen Ort in Österreich - eine Ummeldung jeder betroffenen Person ist PFLICHT!
Sollte Sie Ihren Hauptwohnsitz ändern, können Sie dies auf 2 verschiedene Varianten tun:
1. Sie melden sich bei Ihrem vorherigen Gemeindeamt schriftlich ab und danach extra bei Ihrem neuen Gemeindeamt wieder an.
2. Sie melden sich einfach bei Ihrem neuen Gemeindeamt schriftlich an, Ihr vormaliger Hauptwohnsitz wird automatisch abgemeldet, da es nur 1 Hauptwohnsitz in Österreich geben darf.
In beiden Fällen ist ein Meldezettel auszufüllen und von jeder volljährigen Person selbst zu unterschreiben!
Bitte vergessen Sie nicht ihren Hund (falls vorhanden) auch abzumelden!
Sie verziehen komplett aus einer Gemeinde oder sogar ins Ausland? Eine Abmeldung jeder betroffenen Person ist Pflicht!
Bitte vergessen Sie nicht betroffene Kinder vom Kindergarten/Hort/Schule bzw. HUNDE ebenfalls bei den betreffenden Stellen abzumelden!
Bitte geben Sie uns auch Ihre Nachsende- oder E-Mailadresse bekannt!
Eine Abmeldung hat spätestens 3 Tage nach Auszug zu erfolgen, und kann in jedem Gemeindeamt oder Magistrat Österreichs vorgenommen werden!
Sie benötigen dazu einen ausgefüllten und unterzeichneten
Sollten Sie innerhalb Österreichs den Hauptwohnsitz wechseln, wird der vorherige Hauptwohnsitz automatisch abgemeldet!
Sie haben ihren Meldezettel verloren, oder benötigen einen aktuellen Ausdruck zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle?
Meldebestätigungen können Sie in JEDEM österreichischen Gemeindeamt oder Magistrat beantragen.
Kosten: € 23,10 bzw. € 24,00
Ausnahmen:
Für die Auskunft aus dem lokalen Melderegister Ihrer Gemeinde
(unter Angabe einer Vorlagestelle in Österreich, zB Behörde) € 2,10
Für die Auskunft aus dem zentralen Melderegister österreichweit
(unter Angabe einer Vorlagestelle in Österreich, zB Behörde, Firma) € 3,00
Die Privathaushaltsbestätigung weist nach, welche Personen zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird von manchen Institutionen verlangt (zB. Förderstellen, Versicherungen,…). die Ausstellung einer Privathaushaltsbestätigung erfolgt auf Antrag ALLER an einer Unterkunft angemeldeten Personen. Sie kann persönlich oder schriftlich beantragt werden.
Notwendige Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes und von ALLEN in diesem Haushalt (egal ob mit Haupt- oder Nebenwohnsitz) gemeldeten Personen unterschriebenes Antragsformular (für Minderjährige unterschreibt der/die Erziehungsberechtigte), sofern nicht ALLE Personen für einen mündlichen Antrag gleichzeitig im Gemeindeamt vorstellig werden.
- amtlicher Lichtbildausweis im Original von ALLEN im Haushalt gemeldeten Personen
Kosten:
- Bundesverwaltungsabgabe € 2,10
- Eingabegebühr (Antragstellung schriftlich) € 21,00
- Zeugnisgebühr (ohne Vorlagestelle - siehe Meldebestätigung) € 21,00


