MELDEAMT

Öffnungszeiten


Wir weisen darauf hin, dass die Gemeinde weder Wohnungen noch sonstige Immobilien oder Baugrundstücke zur Vermietung oder Verkauf anbietet.

Bitte erkundigen Sie sich bei Maklern oder dem digitalen Markt (div. Internet-Foren) über vorhandene Verkaufsobjekte.

 

Für Wohnungen verweisen wir auf folgende Bauträger:

- Obewarter Siedlungsgenossenschaft (OSG)

- Erste Bgld. Siedlungsgenossenschaft (EBSG)

- B-Süd

Eine Anmeldung bei Zuzug hat spätestens 3 Tage nach Einzug im Gemeindeamt zu erfolgen!

 

Bitte beachten Sie:
Kittsee ist eine Vorbehaltsgemeinde!
Sie verpflichten sich einen HAUPTWOHNSITZ  in Kittsee zu gründen!

 

FÜR GENOSSENSCHAFTSWOHNUNGEN BZW. -HÄUSER GILT:

für jede Person, welche in eine Unterkunft gemeldet wird muss die Genossenschaft den Meldezettel als Unterkunftgeber unterschreiben!
In Kittsee sind dies OSG, EBSG und B-Süd!

FREMDENAMT:
Personen welche nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und einen Hauptwohnsitz in Kittsee haben, müssen sich auch noch beim Fremdenamt/Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See melden.
Die Unterlagen erhalten Sie u.a. im Gemeindeamt.

 

Falls Sie einen Hund haben, bitte diesen auch anmelden!


1. Sie verziehen innerhalb der Ortschaft?
Bitte sehen Sie hier was dabei zu beachten ist!

 

2. Sie verziehen in einen anderen Ort oder ins Ausland?
Bitte sehen Sie hier was dabei zu beachten ist!

 

 

Mitzubringen sind ALLE Dokumenteaus denen die Identiät bzw. Namenswechsel jeder anzumeldenden Person hervorgeht!
(Urkunden in fremder Sprache - übersetzt und beglaubigt von gerichtlich beeideten Dolmetscher)

 

  • Ausgefüllter Meldezettel
  • eidesstattliche Erklärung (nur bei bei Nebenwohnsitzen - Ausnahmen!)
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde(n)
  • Scheidungsurteil(e) - Aufhebung der Ehe/Partnerschaft (nur Auszug mit Aktenzahl, Namen und Urteilsdatum)
  • Nachweise vorgenommener Namensänderungen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (nur Österreicher)
  • Reisepass oder Personalausweis (nur Ausländer, auch Babys!)
  • Urkundlicher Nachweis akademischer Grade (Diplom)
  • falls nicht Eigentümer - Unterschrift des Unterkunftgebers (Vermieter, Besitzer) erforderlich

 

 

 

 

 

Sie verziehen auf eine andere Wohnadresse?

Egal ob in der gleichen Gemeinde oder einen anderen Ort in Österreich - eine Ummeldung jeder betroffenen Person ist PFLICHT!

 

Sollte Sie Ihren Hauptwohnsitz ändern, können Sie dies auf 2 verschiedene Varianten tun:

1. Sie melden sich bei Ihrem vorherigen Gemeindeamt schriftlich ab und danach extra bei Ihrem neuen Gemeindeamt wieder an.

2. Sie melden sich einfach bei Ihrem neuen Gemeindeamt schriftlich an, Ihr vormaliger Hauptwohnsitz wird automatisch abgemeldet, da es nur 1 Hauptwohnsitz in Österreich geben darf.

 

In beiden Fällen ist ein Meldezettel auszufüllen und von jeder volljährigen Person selbst zu unterschreiben!

Bitte vergessen Sie nicht ihren Hund (falls vorhanden) auch abzumelden!

Sie verziehen komplett aus einer Gemeinde oder sogar ins Ausland? Eine Abmeldung jeder betroffenen Person ist Pflicht!
Bitte vergessen Sie nicht betroffene Kinder vom Kindergarten/Hort/Schule bzw. HUNDE ebenfalls bei den betreffenden Stellen abzumelden!
Bitte geben Sie uns auch Ihre Nachsende- oder E-Mailadresse bekannt!

 

Eine Abmeldung hat spätestens 3 Tage nach Auszug zu erfolgen, und kann in jedem Gemeindeamt oder Magistrat Österreichs vorgenommen werden!

Sie benötigen dazu einen ausgefüllten und unterzeichneten

Meldezettel

 

Sollten Sie innerhalb Österreichs den Hauptwohnsitz wechseln, wird der vorherige Hauptwohnsitz automatisch abgemeldet!

Sie haben ihren Meldezettel verloren, oder benötigen einen aktuellen Ausdruck zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle?

Meldebestätigungen können Sie in JEDEM österreichischen Gemeindeamt oder Magistrat beantragen.

 

Kosten                                                                                                                                  €  16,40 bzw. €  17,30

 

Ausnahmen:

Für die Auskunft aus dem lokalen Melderegister Ihrer Gemeinde     
(unter Angabe einer Vorlagestelle in Österreich, zB Behörde)                                           €    2,10

Für die Auskunft aus dem zentralen Melderegister österreichweit
(unter Angabe einer Vorlagestelle in Österreich, zB Behörde, Firma)                              €   3,00