Montag:                  08:00 - 12:00 UHR

Dienstag:                08:00 - 12:00 UHR
Mittwoch:               08:00 - 12:00 UHR
Donnerstag:           13:00 - 18:00 UHR
Freitag:                   08:00 - 12:00 UHR


(Ausgenommen sind allgemeine Feiertage und Gemeindefeiertage!)

Heide FABSICH

Amtsleitung

Standesamt
Staatsbürgerschaften
Steuern u. Abgaben
Friedhof

Alexandra Kuni

Buchhaltung
Lohnverrechnung
Bürgerservice

Monika KUNI

Bürgerservice
 

Tel.: 02143 2203-14
post@kittsee.bgld.gv.at

 

Markus Warenitsch

Außendienst
Markt

Tel: 0699 12421002

Michael Leitner

Außendienst

Rüdiger Assing

Außendienst

Marco Wenhardt

Außendienst


Team Kindergarten  (siehe Seite Kindergarten)

Team Hort (siehe Seite Hort)


Andreas STÜRMER
Schulwart

Michaela STÜRMER
Raumpflegerin

Eva EINIGMANN
Raumpflegerin

Isabella HOLICSEK
Raumpflegerin

Ursula AICHINGER
Raumpflegerin

Eva SZENFTNER
Leiterin Team Raumpfleger

Jana NICOLUSSI
Raumpflegerin

Birgit SKERLAN
Raumpflegerin

Tiffany STRAUSS
Raumpflegerin

Regina ROTH
Raumpflegerin

Ingrid KRUG
Raumpflegerin

Juliana LEITHNER
Raumpflegerin

Peter GRANDTNER
Raumpfleger

Petra DIETMANN
Raumpflegerin

Silvia Vyplel
Raumpflegerin

 

Kundmachung betreffend dem Kontakt zwischen Bürger/innen und der Marktgemeinde Kittsee

Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Anzeigen, Gesuchen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Marktgemeinde Kittsee stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:

per Zustelldienst / persönliche Abgabe:

Marktgemeinde Kittsee
Schlosspark 1
2421 Kittsee

per e-mail: post@kittsee.bgld.gv.at
per Telefax: 02143 2203 22
per Telefon: 02143 2203
 

 

Der Behördenpostkasten (Treppenhaus vor dem Eingang) wird
täglich zwischen 08:00 – 10:00 Uhr entleert (ausgenommen Wochenende, Feiertage und Schließtage).


Außerhalb der Amtsstunden eingeworfene Schriftstücke gelten erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht.
Anbringen per Fax oder E-mail , die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt, womit behördliche Erledigungsfristen zu laufen beginnen.