Wählerevidenz - Eintragungen
Eintragungen bitte unbedingt die gesetzlichen Fristen beachten!
Bei Versäumnissen ist die Wahlberechtigung nicht garantiert!
Auslandsösterreicher (Im Ausland lebende österreichische Staatsbürger):
Formular zur Eintragung in die Wählerevidenz
(gültig für 10 Jahre ab Eintragungsdatum! Bitte die Auflagefristen beachten!)
Allgemeine Informationenersehen Sie bitte auf der Seite des Bundesministeriums unter: https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/demokratie-und-wahlen/wahlen/2/2/Seite.320321.html#AllgemeineInformationen
Eintragung für Personen mit Nebenwohnsitz in Kittsee:
Bei Interesse zur Eintragung in die Wählerevidenz der Marktgemeinde Kittsee (Wahlberechtigung bei Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen ab 16 Jahre) Folgendes beachten:
- Antrag ausfüllen
- Unterschrift PERSÖNLICH direkt im GEMEINDEAMT
- Reisepass/Personalausweis mitbringen
Zusätzlich zur Anmeldung sind noch mindestenst 2 von 4 Kriterien gem. Erhebungsblatt zu erfüllen.
Eintragung in die EU-Wählerevidenz für Ausländer:
- Antrag ausfüllen (erhalten Sie in der Gemeinde)
- Lichtbildausweis mitbringen (Pass, Personalausweis!)
- Streichung in der bisherigen Wählerevidenz (Ausland) verpflichtend!
Weitere Informationen des Bundesministeriums ersehen Sie bitte hier:
Wahlen
Bitte ins Wahllokal mitnehmen:
- Wählerverständigungskarte (Postsendung mit Strichcode)
- Reisepass oder Personalausweis
Einteilung der Wahlsprengel:
Wahlsprengel I – beinhaltet alle Wahlberechtigten folgender Gassen:
Am Bahndamm, Am Burggraben, Am Schanzl, Am Seepark, Am Strandbad, Bahngasse, Bergerstraße, Birkengasse, Dr. Kugler-Gasse, Dr. L. Batthyany-Platz , Eisenstädter Straße, Feldgasse, Flurgasse, Gänsgasse, Gärtnergasse, Getreidegasse, Hauptplatz, Herrengasse, Industriestraße, Klärgasse, Naszvadigasse, Obere Hauptstraße, Pamastraße, Schillinggasse, Schloßgärtnerei, Schulstraße, Seepromenade, Spitalgasse, Steinfeldgasse, Steinfeldsiedlung ,Untere Hauptstraße.
Wahlsprengel II – beinhaltet alle Wahlberechtigten folgender Gassen:
Am Sandberg, Augustine Winter- Gasse, Betriebsstraße, Blaue-Kreuz-Gasse, Brückengasse, Chikago, Chikago 1., 2., 3., 4., 5., 6., und 7. Gasse, Donauarmgasse, Fasanviertel, Fliedergasse, Friedhofgasse, Grenzweg, Haydngasse, Heidegasse, Joseph-Joachim-Platz, Krachgasse, Landstraße, Lisztgasse, Lisztgasse 1. Gasse, Lisztgasse 2. Gasse, Marillengasse, Marillenplatz, Nelkengasse, Neubaugasse, Neurißgasse, Preßburger Straße, Puchheimgasse, Rosengasse, Schattendörfl, Schlachthausgasse, Teichgasse, Tulpengasse, Ziegelofengasse.
Stichtag: 29.10.2024
Wahlberechtigung:
EU-Bürger sind bei der kommenden Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
Im § 20 LTWO ist festgelegt:
(1) Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, die
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
- in einer Gemeinde des Burgenlandes den Wohnsitz (§ 24) haben.
(2) Ob die Voraussetzungen der österreichischen Staatsbürgerschaft, des Nichtausschlusses vom Wahlrecht und des Wohnsitzes vorliegen, ist nach dem Stichtag (§ 1 Abs. 3) zu beurteilen.
Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
EU-Ausländer und sonstige Ausländer sind NICHT wahlberechtigt!
Information zum Thema "Wählen mit Wahlkarte".
Wahlkartenanträge können via Internet unter https://www.wahlkartenantrag.at, Anforderungskarte, oder persönlich im Gemeindeamt gestellt werden.
Eintragungsverfahren
Als Stimmberechtigte oder Stimmberechtigter können Sie innerhalb des Eintragungszeitraumes Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:
- in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde geleisteten Unterschrift (unabhängig vom Wohnsitz, persönlich auf dem entsprechenden Formular; an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen können die Eintragungslokale geschlossen bleiben);
- via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („ID-Austria“ bzw. Bürgerkarten).
Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können mit einer Bürgerkarten-Funktion nunmehr für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben.
Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, weisen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nach.
Die Beantragung einer Stimmkarte ist nicht mehr vorgesehen, da ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren in jeder beliebigen Gemeinde und online unterschrieben werden kann.
Wie können Auslandsösterreicherinnen
und Auslandsösterreicher unterstützen?
Seit 1. Jänner 2018 können auch Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland ein registriertes Volksbegehren unterstützen oder im Eintragungsverfahren für ein Volksbegehren unterschreiben.
Dazu müssen Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde erfasst sein. Sie haben sodann zwei Möglichkeiten, ein Volksbegehren zu unterstützen bzw. für ein solches im Eintragungszeitraum zu unterschreiben:
Online von jedem internetfähigen Gerät aus, mit einer österreichischen „Bürgerkartenumgebung“ (d.h. ID-Austria, die einem österreichischen Mobiltelefon zugeordnet ist, oder einer Bürgerkartenfunktion auf einer Chip-Karte – zumeist der österreichische Sozialversicherungskarte „E-Card“)
Im Rahmen eines Aufenthalts im Bundesgebiet in jeder beliebigen Gemeinde – nicht nur der Gemeinde des Anknüpfungspunktes – während der Öffnungszeiten.
Bitte beachten Sie: Die Abgabe einer Unterstützungserklärung auf einer österreichischen Vertretungsbehörde ist nicht vorgesehen.
Link zum Online-Portal (Unterstützung/Unterschrift mit „Bürgerkartenumgebung“).