Bauamt



Bausperre

Änderung örtl. Entwicklungskonzept u. Raumplanung

Kundmachung

Die Bausperre wurde gem. Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.2023 um ein weiteres Jahr verlängert.

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Sie möchten ein Grundstück/Haus/Wohnung in Kittsee kaufen oder haben dies bereits getan?

Bedenken Sie, Kittsee ist eine Vorbehaltsgemeinde! Mit dem Kauf verpflichten Sie sich in Kittsee einen Hauptwohnsitz zu begründen!
Auch wenn die Immobilie vermietet werden soll, wird diese Pflicht an den/die Mieter und weiteren Bezieher übertragen!
Dies müssen Sie bereits beim Notar mit diesem Formular bestätigen!

Rechtsvorschrift

Kittsee - Seepark

Hausanschlüsse:

 

Netz Burgenland (Strom, Gas):       https://www.netzburgenland.at/unternehmen/begriffslexikon/erdgas/hausanschluss-und-gasanlagen.html

Wasserleitungsverband (Wasser): https://www.wasserleitungsverband.at/service-infos/online-formulare.html

A1 (Telefon, Internet):                      https://www.a1.net/internet/vorteile/hausanschluss/s/hausbau-internetanschluss

Kanalanschluss:                                 bis Anschlussschacht übernimmt die Gemeinde
                                                               ab dem Schacht bis zum Haus mit befugter Firma auf Eigenkosten.

 

* Ansuchen
* Baupläne in 3facher Ausfertigung inkl. PDF.Datei an: bauamt@kittsee.bgld.gv.at
* Baubeschreibung in 3facher Ausfertigung
* Grundbuchauszug 1fach (nicht älter als 6 Monate!)
* AGWR-Datenblatt 1fach - vollständig ausgefüllt und vom Planverfasser unterfertigt
* Energieausweis 3fach inkl. positives Protokoll (ZEUS)
* Versickerungsprojekt
* statisches Gutachten (für Seepark-Projekte!)
* Gewerbeberechtigung und Firmenbuchauszug des Planverfasser

Damit Sie Ihren Neubau/Umbau beziehen können, ist die Übermittlung der Kollaudierung/Fertigstellung erforderlich.

Die Kollaudierungsunterlagen umfassen:

- Fertigstellungsanzeige
- Schlussüberprüfungsprotokoll
- Elektroprotokoll
- Blitzschutzprotokoll
- durch Auflagen oder Bedingungen vorgeschriebener Befund lt. Bescheid

 

Erst wenn ALLE Unterlagen im Gemeindeamt vorliegen, darf das Gebäude bezogen werden.
Der Bezug erfolgt mittels Anmeldung.

 

 

- Ansuchen um Baubewilligung
- Baubeginnsanzeige
-Fertigstellungsanzeige
- Herstellung Putzschacht (Kanal)
- Mitteilung geringfügiges Bauvorhaben (§16)
- Abbruchmeldung
- Grundstücksteilung § 14
- §90 STVO - Ansuchen Bewilligung von Bauarbeiten