Verlustgegenstände sowie Fundgegenstände müssen im Fundamt/Gemeindeamt gemeldet werden!
Gefundene Gegenstände werden hier protokolliert.
Es wird versucht, den Besitzer ausfindig zu machen.
Der Gegenstand kann nach Beschreibung desselben und gegen Unterzeichnung der Rückgabe zu unseren Öffnungszeiten im Gemeindeamt abgeholt werden.
Fundgegenstände werden auf unserer Facebook-Seite https://www.facebook.com/2421Kittsee angezeigt.
Die Aufbewahrungsfrist besteht längstens 12 Monate!
Für verlorene/gestohlene Gegenstände/Dokumente erhalten Sie eine Verlustanzeige.
Gebühren:
Verlustbestätigung zur Vorlage bei Behörden (Anschrift nötig!): € 2,10
sonstige Verlust- bzw. Diebstahlsbestätigung: € 16,40
Sie haben auch die Möglichkeit Verlust- oder Fundgegenstände online zu stellen:
Auszug aus der Rechtsvorschrift - Allgem. bürgerl. Gesetzbuch
Vorschriften über das Finden verlorengegangener und vergessener Sachen
§ 388 (1) Verloren sind bewegliche, in niemandes Gewahrsame stehende Sachen, die ohne den Willen des Inhabers aus seiner Gewalt gekommen sind.
(2) Vergessen sind bewegliche Sachen, die ohne den Willen des Inhabers an einem fremden, unter der Aufsicht eines anderen stehenden Ort
zurückgelassen worden und dadurch in fremde Gewahrsame gekommen sind.
§ 389 Finder ist, wer eine verlorene oder vergessene Sache entdeckt und an sich nimmt.
§ 390 Der Finder hat den Fund unverzüglich der zuständigen Fundbehörde (h.o. Fundamt Gemeindeamt bzw. Polizei) unter Abgabe der
gefundenen Sache anzuzeigen und über alle für die Ausforschung eines Verlustträgers maßgeblichen Umstände Auskunft zu geben.