Alle Kontakte zu den Veranstaltungen/Terminen und  Kartenreservierungen  der einzelnen Kittseer Vereine.

Veranstaltungen 2024

Wir möchten darauf hinweisen, dass sämtliche Veranstaltungen gem. Bgld. Veranstaltungsgesetz fristgerecht (3 Wochen VOR der Veranstaltung) im Gemeindeamt mittels dafür vorgesehenen Formular (ausgefüllt im ORIGINAL!) angemeldet werden müssen.

Gebühren:

Die Verwaltungskosten dafür betragen € 22,00.
Bundesgebühren für unentgeltlichen Eintritt (Gratiseintritt) betragen  € 14,30.
Bundesgebühren für entgeltlichen Eintritt bzw. freie Spende beträgt   € 47,30.

Alle Kosten sind bei Anmeldung in BAR zu hinterlegen.

 

Sollten Straßensperren nötig sein, müssen auch diese angemeldet und mittels Skizze des betreffenden Straßenteils mit eingereicht werden.

Die Unterlagen werden vom Gemeindeamt direkt an die Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet, welche auch die örtliche Polizei informiert, um eventuellen Anzeigen vorbeugen zu können.

 

Für Umzüge (Hochzeit, Musik, Kirche,...) bitte dieses Formular verwenden.

Für eigene Veranstaltungen stellen wir gerne die geeigneten Räume bzw. Teile des Parks zur Verfügung.

Für Kartenverkauf, Technik, Sitzgelegenheiten, Werbung/PR, AKM-Meldung, Veranstaltungsmeldungen,.... ist der Veranstalter selbst verantwortlich.
Feuerwerke im Schlosspark sind untersagt, sofern diese nicht nach vorherige Absprache und durch einen in Österreich zertifizierten Pyrotechniker durchgeführt werden.

Wir ersuchen um zeitgerechte Terminabsprache mit der Gemeindeverwaltung um Kollisionen mit anderen Veranstaltungen oder Hochzeiten zu vermeiden!

Mietpreisliste Schloss+Park

 

Öffentliche Aufführungen von Musikstücke, Filmen,... benötigen eine Meldung bei der AKM.
 

Fragen und Antoworten können Sie hier nachlesen:
https://www.akm.at/musiknutzende/oeffentliche-auffuehrung/fragen-antworten/

Notwendige Anmeldungen können Sie hier vornehmen:
https://www.akm.at/musiknutzende/oeffentliche-auffuehrung/anmeldung-formulare/

Wir möchten darauf hinweisen, dass der Abschuss von FEUERWERKSKÖRPERN ab Kategorie F2 im Gemeindegebiet gemäß
§ 38 Abs. 1 PyroTG grundstätzlich VERBOTEN ist!

Für besondere Anlässe (Hochzeit, Jubiläum, Jahreswechsel, ...) kann eine Einzelgenehmigung durch den Bürgermeister erlassen werden.
Für diese Genehmigung ist ein Ansuchen mit genauer Ortsangabe mindestens 3-4 Wochen VOR dem geplanten Abschuss nötig!
Der Abschuss hat durch einen zugelassenen, österreichischen Pyrotechniker zu erfolgen, welcher präzise Angaben über den geplanten Standort, GSt.-Nr. und die Feuerwerkstypen Auskunft geben muss.

 

Kategorien

Gefährlich schön - Feuerspektakel mit Nebenwirkungen

Silvester 2.0

Familie Szelianszky
Untere Hauptstraße 30
2421 Kittsee
 

Termine 2024:
08.04.-14.04.
13.05.-20.05.
24.06.-30.06.
29.07.-04.08.
02.09.-08.09.

 

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Weingut Hauswirth
Hauptplatz 15
2421 Kittsee

Termine und Kontakte

 

Offener Tisch

Diskussionsrunden zu verschiedenen Themen -  jeden letzten Donnerstag im Monat im GH Leban.
(ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN)

Informationen erhalten Sie hier

Pannonisches Forum

KONTAKTE
für Reservierungen und sonstige Anfragen

Programm 2024
 

Programm und Tickets
 

Kontakte und Informationen unter:

https://www.sommerfestival.at/

 

Mail: sommerfestival@buchmann.at
Tel.:  01 203 63 57

Ticketverkauf über Ö-TICKET oder Abendkassa!