Wählerevidenz - Eintragungen


Eintragungen bitte unbedingt die gesetzlichen Fristen beachten!
Bei Versäumnissen ist die Wahlberechtigung nicht garantiert!

 

 

Auslandsösterreicher (Im Ausland lebende österreichische Staatsbürger):

Formular zur Eintragung in die Wählerevidenz
(gültig für 10 Jahre ab Eintragungsdatum! Bitte die Auflagefristen beachten!)

 

Allgemeine Informationenersehen Sie bitte auf der Seite des Bundesministeriums unter: https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/demokratie-und-wahlen/wahlen/2/2/Seite.320321.html#AllgemeineInformationen

 

Eintragung für Personen mit Nebenwohnsitz in Kittsee:

 

Bei Interesse zur Eintragung in die Wählerevidenz der Marktgemeinde Kittsee (Wahlberechtigung bei Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen ab 16 Jahre) Folgendes beachten:

  • Antrag ausfüllen
  • Unterschrift PERSÖNLICH direkt im GEMEINDEAMT
  • Reisepass/Personalausweis mitbringen

Zusätzlich zur Anmeldung sind noch mindestenst 2 von 4 Kriterien gem. Erhebungsblatt zu erfüllen.

 

 

Eintragung in die EU-Wählerevidenz für Ausländer:

  • Antrag ausfüllen (erhalten Sie in der Gemeinde)
  • Lichtbildausweis mitbringen (Pass, Personalausweis!)
  • Streichung in der bisherigen Wählerevidenz (Ausland) verpflichtend!

 

Weitere Informationen des Bundesministeriums ersehen Sie bitte hier:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/demokratie-und-wahlen/wahlen/2/1/Seite.320331.html

 

 


Wahlen

Europawahl

Zur Teilnahme an der Europawahl 2024 (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • spätestens am Tag der Wahl (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
  • Österreicherin/Österreicher oder Unionsbürgerin/Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher
  • am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (sofern Sie nicht Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher sind) und
  • kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt.

 

Wahltag: 9. Juni 2024

Stichtag: 26. März 2024

 

Weitere Informationen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001436

https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Europawahl_2024/start.aspx#pk_02

https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/demokratie-und-wahlen/wahlen/Europawahl-2024/Allgemeines_europawahl2024.html

 

 

Informationen Auslandsösterreicher:

https://www.bmeia.gv.at/reise-services/leben-im-ausland/wahlen-und-direkte-demokratie/europawahl-2024

Formular sehen Sie bitte hier

 

Unionsbürger:
Bitte sehen Sie hier und https://server1.wahlformulare.at/wp-content/uploads/2024/03/EX504_Info_Eintragung_V3_E-FREIGEGBEN-2024-03-07.pdf

 

 

 

 

 

Wahlkartenantrag

Als Service dürfen wir Ihnen das Logo und den Link unserer neuen Wahlkartenantragsplattform: meinewahlkarte.at anbieten:

https://www.meinewahlkarte.at/10711/wahl

 

Information zur Beantragung einer Wahlkarte:
https://server1.wahlformulare.at/wp-content/uploads/2024/03/EX501_Info_Beantragung_Wahlkarte_V3_E-FREIGEGEBEN-2024-03-13.pdf


Eintragungsverfahren


Für diese Volksbegehren wurde als gemeinsamer Eintragungszeitraum der 11. bis 18. März 2024 festgelegt.

 

Zu den Volksbegehren

wurde Einleitungsanträgen stattgegeben.

 

Stichtag: 05.02.2024

Weitere Informationen ersehen Sie bitte hier:

https://www.bmi.gv.at/411/

 

 

Zu dem Volksbegehren

wurden beim Bundesministerium für Inneres Einleitungsanträge eingebracht.

 

Stichtag: Montag, 16. Mai 2022


Beginn des Eintragungszeitraumes: Montag, 20. Juni 2022
Ende des Eintragungszeitraumes: Montag, 27. Juni 2022

 

Als Stimmberechtigte oder Stimmberechtigter können Sie innerhalb des Eintragungszeitraumes Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:

Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können mit einer Bürgerkarten-Funktion nunmehr für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben.

Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, weisen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nach.

Die Beantragung einer Stimmkarte ist nicht mehr vorgesehen, da ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren in jeder beliebigen Gemeinde und online unterschrieben werden kann.


Wie können Auslandsösterreicherinnen
und Auslandsösterreicher unterstützen?

 

Seit 1. Jänner 2018 können auch Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland ein registriertes Volksbegehren unterstützen oder im Eintragungsverfahren für ein Volksbegehren unterschreiben.

Dazu müssen Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde erfasst sein. Sie haben sodann zwei Möglichkeiten, ein Volksbegehren zu unterstützen bzw. für ein solches im Eintragungszeitraum zu unterschreiben:

Online von jedem internetfähigen Gerät aus, mit einer österreichischen „Bürgerkartenumgebung“ (d.h. ID-Austria, die einem österreichischen Mobiltelefon zugeordnet ist, oder einer Bürgerkartenfunktion auf einer Chip-Karte – zumeist der österreichische Sozialversicherungskarte „E-Card“)

Im Rahmen eines Aufenthalts im Bundesgebiet in jeder beliebigen Gemeinde – nicht nur der Gemeinde des Anknüpfungspunktes – während der Öffnungszeiten.

Bitte beachten Sie: Die Abgabe einer Unterstützungserklärung auf einer österreichischen Vertretungsbehörde ist nicht vorgesehen.

 

Link zum Online-Portal (Unterstützung/Unterschrift mit „Bürgerkartenumgebung“).