Wählerevidenz - Eintragungen
Eintragungen bitte unbedingt die gesetzlichen Fristen beachten!
Bei Versäumnissen ist die Wahlberechtigung nicht garantiert!
Auslandsösterreicher (Im Ausland lebende österreichische Staatsbürger):
Formular zur Eintragung in die Wählerevidenz
(gültig für 10 Jahre ab Eintragungsdatum! Bitte die Auflagefristen beachten!)
Eintragung für Personen mit Nebenwohnsitz in Kittsee:
Bei Interesse zur Eintragung in die Wählerevidenz der Marktgemeinde Kittsee (Wahlberechtigung bei Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen ab 16 Jahre) Folgendes beachten:
- Antrag ausfüllen
- Unterschrift PERSÖNLICH direkt im GEMEINDEAMT
- Reisepass/Personalausweis mitbringen
Zusätzlich zur Anmeldung sind noch mindestenst 2 von 4 Kriterien gem. Erhebungsblatt zu erfüllen.
Eintragung in die EU-Wählerevidenz für Ausländer:
- Antrag ausfüllen (erhalten Sie in der Gemeinde)
- Lichtbildausweis mitbringen (Pass, Personalausweis!)
- Streichung in der bisherigen Wählerevidenz (Ausland) verpflichtend!
Wahlen
Die Bürgermeister- u. Gemeinderatswahlen finden am Sonntag, den 02.10.2022 statt.
Als Tag der Stimmabgabe vor dem Wahltag wurde Freitag, 23.09.2022 festgelegt.
Stichtag:
Stichtag ist der 05.07.2022
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind alle Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (Achtung Stichtag!) mit Hauptwohnsitz Kittsee, sowie Personen welche in die Wählerevidenz der Gemeinde aufgenommen wurden.
Auflage Wählerverzeichnis:
Die Auflage des Wählerverzeichnisses beginnt am 19.07.2022 und endet am 28.07.2022.
Kundmachungen betreffend Kandidaten, Wahlort/zeit, .... sind an der Amtstafel des Gemeindeamtes angeschlagen.
Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
EU-Ausländer und sonstige Ausländer sind NICHT wahlberechtigt!
Als Stichtag wurde der 9. August 2022 festgelegt.
Weitere Informationen ersehen Sie hier:
https://www.bmi.gv.at/412/Bundespraesidentenwahlen/Bundespraesidentenwahl_2022/start.aspx
Informationen für Auslandsösterreicher:
https://www.bmi.gv.at/412/Informationen_fuer_Auslandsoesterreicher_innen.aspx
Unterstützungserklärungen für BP-Kandidaten:
http://www.bundespraesidentschaftswahl.at/unterstuetzungserklaerungen.html
Kundmachungen werden an der Amtstafel des Gemeindeamtes angeschlagen.
Eintragungsverfahren
Zu den Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
- ECHTE Demokratie - Volksbegehren
- Beibehaltung Sommerzeit
- GIS Gebühren NEIN
- BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
- Unabhängige JUSTIZ sichern
- Lieferkettengesetz Volksbegehren
- NEHAMMER MUSS WEG
wurden Einleitungsanträge gestellt.
Diese Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 17. bis 24. April 2023 unterschrieben werden.
Zu den Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
- NEUTRALITÄT Österreichs JA
- anti-gendern-Volksbegehren
- Verbot für Kinder-Instagram
- Untersuchungsausschüsse live übertragen
- Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung
- Asylstraftäter sofort abschieben
- Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!
- Rettung unserer Sparbücher
- Staatsbürgerschaft für Folteropfer
wurden ebenfalls Einleitungsanträge gestellt.
Diese Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 19. bis 26. Juni 2023 unterschrieben werden.
Als Stimmberechtigte oder Stimmberechtigter können Sie innerhalb des Eintragungszeitraumes Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:
- in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde geleisteten Unterschrift (unabhängig vom Wohnsitz, persönlich auf dem entsprechenden Formular; an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen können die Eintragungslokale geschlossen bleiben);
- via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“ bzw. Bürgerkarten).
Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können mit einer Bürgerkarten-Funktion nunmehr für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben.
Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, weisen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nach.
Die Beantragung einer Stimmkarte ist nicht mehr vorgesehen, da ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren in jeder beliebigen Gemeinde und online unterschrieben werden kann.
Wie können Auslandsösterreicherinnen
und Auslandsösterreicher unterstützen?
Seit 1. Jänner 2018 können auch Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland ein registriertes Volksbegehren unterstützen oder im Eintragungsverfahren für ein Volksbegehren unterschreiben.
Dazu müssen Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde erfasst sein. Sie haben sodann zwei Möglichkeiten, ein Volksbegehren zu unterstützen bzw. für ein solches im Eintragungszeitraum zu unterschreiben:
Online von jedem internetfähigen Gerät aus, mit einer österreichischen „Bürgerkartenumgebung“ (d.h. einer „Handysignatur“, die einem österreichischen Mobiltelefon zugeordnet ist, oder einer Bürgerkartenfunktion auf einer Chip-Karte – zumeist der österreichische Sozialversicherungskarte „E-Card“)
Im Rahmen eines Aufenthalts im Bundesgebiet in jeder beliebigen Gemeinde – nicht nur der Gemeinde des Anknüpfungspunktes – während der Öffnungszeiten.
Bitte beachten Sie: Die Abgabe einer Unterstützungserklärung auf einer österreichischen Vertretungsbehörde ist nicht vorgesehen.
Eine „Handysignatur“ kann im Ausland derzeit an acht Handysignatur-Hotspots - mit ausgewählten ausländischen Mobilfunkbetreibern - beantragt werden (Berlin, Bern, Brüssel, London, Madrid, Mailand, München, Stockholm). Nähere Informationen finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres.
Das Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung enthält den Arbeitsauftrag, die Bürgerkarte, insbesondere die „Handysignatur“, im Rahmen des Vorhabens „Sicheres Identitätsmanagement“ (IDA – Identity Austria) weiterzuentwickeln. Die behördliche Registrierung soll demgemäß in Zukunft unter anderem bei allen Passbehörden weltweit erfolgen können. Nach parlamentarischer Beschlussfassung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch eine E-Government-Gesetzesnovelle im Jahr 2017 läuft nunmehr die Phase der legistischen, technischen und organisatorischen Umsetzung.
Link zum Online-Portal (Unterstützung/Unterschrift mit „Bürgerkartenumgebung“).