HUNDE


Jeder Hund der älter als 6 Wochen ist muss angemeldet, und bei Tod, Verzug oder Weitergabe wieder abgemeldet werden.

Hunde und Zuchtkatzen unterliegen in Österreich einer gesetzlichen Chip- u. Registrierpflicht!

Hundebesitzer müssen sich an die bestehenden Regeln und Pflichten halten. Der Hund hat die Steuermarke der Gemeinde am Halsband oder Brustgeschirr zu tragen!
Die Regeln gelten für das gesamente Gemeindegebiet! (Auch Felder und Wiesen!!!)
Die Haltung von mehr als 4 Hunden wird als Zucht angesehen und ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung meldepflichtig!

Abgaben  (siehe Hundeabgabenverordnung!):
Die Hundesteuer wird 1x jährlich per 15.2. von der Gemeinde vorgeschrieben.
Sollte Ihr Hund NACH dem Stichtag angemeldet werden, wird der Betrag mittels Zahlschein im Nachhinein eingehoben.

HUNDEHALTUNG IN KITTSEE

HUNDEABGABENVERORDNUNG(20.03.2024)

ANMELDUNG

CHIP- UND REGISTRIERPFLICHT

ABMELDUNG - bitte das Gemeindeamt einfach schriftlich informieren (Post, E-Mail)

 

Informationen vom Amt der Burgenländischen Landesregierung:

https://www.burgenland.at/news-detail/news/landessicherheitsgesetz-mit-neuregelung-fuer-haltung-von-hunden-und-katzen/

 

 


Hundezone

Die Hundezone in der Industriestraße bei der Takacs-Lacke ist nun offiziell eröffnet.

Bitte halten Sie sich an die Regelungen (siehe Hinweistafeln!).
Eltern/Besitzer haften für Ihre Kinder sowie Hunde!

 

Verhalten in der Hundezone

Auslaufzone

Beaufsichtigung